Englische Verbraucherinsolvenz – der Ablauf im Detail II

Nun wird es konkret: Die Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz

Während dieser Phase Ihrer Verbraucherinsolvenz bereiten wir die Beantragung Ihrer Verbraucherinsolvenz vor. Dies umfasst unter anderem ein vollständiges Gläubigerregister, alle verbrieften und zu erwartenden Verbindlichkeiten (auch wenn Sie diese nur befürchten!), die offiziellen Formulare müssen ausgefüllt werden und die Versicherung, dass Sie alle Voraussetzungen zu einer englischen bzw. internationalen Verbraucherinsolvenz nach englischem und EU-Recht erfüllen.

Natürlich können Sie das alles auf eigenen Faust erledigen. Wir raten aber dazu, sich bei diesen Schritten der Verbraucherinsolvenz von uns beraten und unterstützen zu lassen und einen unserer Anwälte miteinzubeziehen. In einer Verbraucherinsolvenz ist es der kniffligste Schritt und englische Insolvenzgerichte wurden in den letzten Jahren kritischer. Immer öfter werden Hearings angeordnet, die den Verdacht von „Insolvenztourismus“ ausräumen müssen. Das tun Sie aber mit unserer Hilfe zweifelsfrei und wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben beschwören („Eidesstattliche Versicherung“), entspricht dies vollkommen der Wahrheit.

Den Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei Gericht einreichen

Nach Ablauf von mindestens sechs Monaten können Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht („bancruptcy court“) stellen. Es ist nicht undenkbar, dass nun das Gericht Ihre Verbraucherinsolvenz ohne weitere Schritte eröffnet. Das bedeutet für Sie, dass durch die Abgabe des Insolvenzantrags für Sie vor Ort alles erledigt ist. Aber ebenso kann Ihr Richter auf eine Anhörung bestehen, bei der geklärt wird, ob Sie alle Voraussetzungen für eine englische Verbraucherinsolvenz erfüllen. Vor allem bei diesem Schritt sollten Sie einen unserer Anwälte sprechen lassen und wenn nötig einen Übersetzer mitnehmen. Lassen Sie während Ihrer Verbraucherinsolvenz keine Gerichtstermine unentschuldigt verstreichen; derartiges wird von englischen Richtern als sehr unhöflich empfunden und solche leicht vermeidbaren Fehler können sogar dazu führen, dass die Verbraucherinsolvenz nicht angenommen wird oder Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird!

Die zentrale Phase: Ihre eigentliche Verbraucherinsolvenz

Nach diesen vorbereitenden Schritten beginnt nun die eigentliche Verbraucherinsolvenz. Das bedeutet, dass der englische Insolvenzverwalter, der „Official Receiver“, Ihre Gläubiger über Ihre Schritte informiert. Mittlerweile sind die englischen Behörden aus Kostengründen dazu übergegangen, dass Sie diese selbst über Ihre Verbraucherinsolvenz informieren müssen. Die Gläubiger haben nun die Möglichkeit, Einwände gegen das Verfahren zu erheben, was für gewöhnlich auch gemacht wird. Sollte das passieren, ist erst einmal nichts zu befürchten. Nur selten werden Sie zu weiteren Hearings und Prüfungen eingeladen. Solche weiteren Hearings sind für eine Verbraucherinsolvenz jedoch ungewöhnlich und in diesem Fall sollten Sie bitte unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn die Verbraucherinsolvenz angenommen ist, dann ist das Ihr wichtigster Tag. Spätestens ein Jahr darauf erhalten Sie den Schein für die vollständige Restschuldbefreiung. Nach ein paar Monaten schon erhalten Sie in der Regel eine Anfrage für einen Early Discharge. Den sollten Sie ebenfalls mit uns ausfüllen, denn es besteht nun die Aussicht für Sie, die Restschuldbefreiung bereits nach einem halben Jahr zu erlangen. Wir kennen aus unserer Arbeit solche Fälle und Sie sollten diese Chance nicht verstreichen lassen. Innerhalb eines Jahres nach der Restschuldbefreiung müssen Sie das Ihren Gläubigern mitteilen und die Austragung aus dem Schuldnerregister Ihres Landes.

Geschafft!

Die Verbraucherinsolvenz liegt hinter Ihnen und Sie können Ihr neues Leben ohne Schulden beginnen! Sie sollten nach der Erteilung der Restschuldbefreiung noch einige Monate in England bleiben. Meist ist das ohnehin wichtig, um Ihre Angelegenheiten dort in Ruhe abschließen zu können. Manche unserer Kunden bleiben aber auch dort. Sie haben trotz den Belastungen einer Verbraucherinsolvenz Ihr Leben dort genutzt und genossen, mit unserer Hilfe eine neue berufliche und private Existenz aufgebaut und das Land und die Menschen lieben gelernt.

Sie haben weitere Fragen zum Ablauf einer Verbraucherinsolvenz? Gerne beantworten wir Ihnen diese. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Wir freuen uns auf Sie.