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Vorteile der Privaten Insolvenz in England

Private Insolvenz in England – 5 wichtige Gründe, die dafür sprechen

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Eine private Insolvenz in England ist keine Flucht. Sie nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten, die Europa Ihnen bietet.

  1. Die private Insolvenz in England ist schnell und aktiv planbar.
  2. Die Pfändungsfreigrenze wird individuell festgelegt.
  3. Die Restschuldbefreiung ist umfassend.
  4. Die private Insolvenz und Restschuldbefreiung in England sind unbürokratisch
  5. Der Respekt, mit dem Sie in England behandelt werden.

1. Die private Insolvenz in England ist schnell und aktiv planbar.

Die Zeit bis zur Restschuldbefreiung ist ein ganz entscheidender Faktor. Es geht um Ihre Lebenszeit.

In England stellen Sie selbst den Antrag auf private Insolvenz, nicht Ihre Gläubiger. Sie können Ihr Schicksal selbst bestimmen.

Sie benötigen nach Genehmigung der privaten Insolvenz und Aufnahme der „bankruptcy“ höchstens ein Jahr bis zur Restschuldbefreiung, manchmal sogar weniger.

2. Die Pfändungsfreigrenze bis zur Restschuldbefreiung wird individuell festgelegt.

Sie leben bei privater Insolvenz nicht in Armut. Die Pfändungsfreigrenze berücksichtigt Ihre Bedürfnisse.

In Deutschland orientiert man sich am Existenzminimum und die Pfändungsfreigrenze bis zur Restschuldbefreiung wird restriktiv anhand einer Pfändungstabelle ermittelt.

England setzt die Pfändungsfreigrenze bis zur Restschuldbefreiung individuell fest. Eine schematische Festlegung für die 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung gibt es nicht.

In England wird bei privater Insolvenz auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen und man kann einen ordentlichen Lebensstil erhalten. Als Faustregel gilt, dass man bis zur Restschuldbefreiung nicht mehr als 1500 Pounds verdienen sollte. Übersteigen Ihre Einnahmen diese Grenze, müssen Sie mit einem kleinen Beitrag für England rechnen. Die Höhe ist aber keinesfalls mit deutschen Regelungen bis zur Restschuldbefreiung vergleichbar.

3. Die Restschuldbefreiung der privaten Insolvenz ist umfassend und weitergehend.

Sie sollen nach einer privaten Insolvenz möglichst schnell wieder arbeits- und steuerfähig sein. Daher ist die Restschuldbefreiung der privaten Insolvenz so umfangreich. In England stehen Sie und nicht Ihre Schulden im Mittelpunkt.

Genau ein Jahr nachdem Ihr Antrag angenommen wurde, ist Ihnen die Restschuldbefreiung garantiert. Die Höhe des Schuldenbergs der privaten Insolvenz ist für die Restschuldbefreiung egal.

3 Monate nach der privaten Insolvenz / Restschuldbefreiung werden Ihre Daten aus dem Schuldnerregister gelöscht. Das ist so, als ob es nie ein privates Insolvenz Verfahren gab.

Was genau erfasst die Restschuldbefreiung bei privater Insolvenz in England:

„Erfasst werden von der Restschuldbefreiung in der Privat Insolvenz, zunächst die Schulden und Verbindlichkeiten, die in beiden Ländern zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden.“ („bankruptcy debts“, section 281 (1) IA und section 382 IA Insolvency Act).

  • Verbindlichkeiten, die im Insolvenz Antrag nicht aufgeführt wurden, können Sie für die Restschuldbefreiung jederzeit nachmelden.
  • Forderungen des Finanzamtes in jeder Höhe.
  • Auch Eventualverbindlichkeiten dürfen Sie in England in die Restschuldbefreiung aufnehmen. Das sind Verbindlichkeiten, die bei Eröffnung der privaten Insolvenz unsicher sind oder nicht brieflich erfasst wurden.

Listen Sie bei einer Privaten Insolvenz in England alle brieflichen und zu erwartenden Schulden für die Restschuldbefreiung auf!

Achtung: Auch in England gilt, dass Forderungen, die auf „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen“ („fraud“) beruhen, von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Geldstrafen werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst.
Aber: Gläubiger müssen diese nachweisen. Es passiert, dass in England Schulden unter die Restschuldbefreiung fallen, die in Deutschland bei bloßem Verdacht nicht erfasst werden. Ansprüche der Justizkasse für Verfahrenskosten sowie Steuerhinterziehung, solange keine Verurteilung vorliegt, fallen in England unter die Restschuldbefreiung.

4. Eine private Insolvenz ist in England unbürokratisch.

Eine private Insolvenz ist in England ein schlankes Verfahren, dass Sie bis zur Restschuldbefreiung gut bewältigen können.

In England wird am Tag Ihres Antrages auf private Insolvenz und abschließender Restschuldbefreiung das Verfahren eröffnet oder nicht. Ein Zwischending gibt es nicht. Ablehnungen beruhen meist auf falsch ausgefüllten Formularen. Daher können Sie es am nächsten Tag erneut versuchen.

In England ist die Restschuldbefreiung ein Jahr nach der privaten Insolvenz gesetzlich vorgeschrieben, oft passiert sie eher. Angaben der Gläubiger werden in England meist nicht berücksichtigt.

Sie werden in England ein viertel Jahr nach der Restschuldbefreiung aus dem Insolvenzregister gestrichen. Sie sollen durch die private Insolvenz Ihr Leben wieder meistern!

Natürlich müssen Sie bei privater Insolvenz in England Regeln beachten. Aber nur bei sehr komplizierten Fällen benötigen Sie einen Anwalt. Die meisten Schritte bis zur Restschuldbefreiung können Sie in England allein bewältigen.
Damit Sie bei der privaten Insolvenz ansonsten keine Fehler machen, stehen wir Ihnen zur Seite. Auch um Ihnen bis zur Restschuldbefreiung und danach ein komfortables Leben zu sichern.

5. Der Respekt, mit dem Sie in England behandelt werden.

Der Respekt gegenüber Schuldnern bei privater Insolvenz ist in England beeindruckend.

Die Höflichkeit in England tut jedem gut, der eine private Insolvenz durchlebt. Bitte unterschätzen Sie das nicht. In Deutschland und anderen Ländern kommt es bis zur Restschuldbefreiung sehr oft zu privaten Erniedrigungen. Zwei Beispiele aus der englischen Praxis:

  • Nach der Eröffnung des Verfahrens in England werden Sie höflich angeschrieben. Manchmal auch zu einem freundlichen Gespräch mit dem „Official Receiver“ eingeladen.
  • Auch alle Gläubiger werden in England bei Verfahrenseröffnung und nach drei Monaten höflich angeschrieben. Auf Wunsch sehen Sie jede Rückantwort.

Wir denken, diese Vorteile einer Privaten Insolvenz und Restschuldbefreiung überzeugen. Wenn nicht, dann werfen Sie einen Blick in Ausführungen zum deutschen Insolvenzrecht!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur privaten Insolvenz und Restschuldbefreiung in England. Rufen Sie uns an!

Für das Projekt einer Privaten Insolvenz in England müssen Sie gut informiert sein. Darauf legen wir großen Wert. Nach einer kurzen Telefonberatung versuchen wir immer Ihre Fragen in einem ausführlichen Gespräch zu klären.

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